Wie die Massnahmen der Grundpflege werden auch jene der Behandlungspflege vom Gesetzgeber genau definiert. Es gibt einen abschliessenden Katalog aller Massnahmen, die gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden können. Der Spitex zur Mühle steht es als Privatspitex frei, mit den geeigneten Pflegefachleuten über dieses Minimum hinaus mit dem Kunden (zu dessen Lasten) auch andere Leistungen zu vereinbaren.
Zum Katalog an Massnahmen, die gegenüber den Kassen abgerechnet werden dürfen, zählen unter anderem:
das Messen der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
die einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
das Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten sowie Dokumentieren der damit verbundenen Tätigkeiten
die Verabreichung von Nährlösungen
Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder
der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen
das Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden
die pflegerischen Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
die Hilfe bei Medizinal-Teil- oder -Vollbädern; das Anwenden von Wickeln, Packungen und Fangopackungen