Die Spitex zur Mühle bietet Ihnen eine umfassende Pflege zu Hause an. Die Massnahmen der Grundpflege werden wie alle medizinischen Pflegeleistungen (z.B. die Behandlungspflege) vom Gesetzgeber genau definiert.
Als von der Krankenkasse zu übernehmende Massnahmen der allgemeinen Grundpflege gelten folgende Tätigkeiten, welche die Patientinnen und Patienten nicht selber ausführen können:
Beine einbinden
Kompressionsstrümpfe anlegen
Betten
Lagern
Bewegungsübungen
Mobilisieren
Dekubitusprophylaxe
Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut
Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
Hilfe beim An- und Auskleiden
Hilfe beim Essen und Trinken
Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die medizinische Pflege zu Hause.